Nachtzuschlag Schweiz: 25 % Lohn oder 10 % Zeit?
Nachtzuschlag Schweiz verständlich erklärt: Wann 25 % Lohnzuschlag gelten, wann 10 % Zeitzuschlag fällig sind und was Betriebe prüfen müssen.
Beim Nachtzuschlag in der Schweiz ist die wichtigste Unterscheidung nicht die Branche, sondern die Häufigkeit der Nachtarbeit. Bei vorübergehender Nachtarbeit gilt grundsätzlich ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent. Bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 10 Prozent. Vertrag, Gesamtarbeitsvertrag und mögliche Ausnahmen müssen zusätzlich geprüft werden.
Kurzantwort: Wer in höchstens 24 Nächten pro Kalenderjahr Nachtarbeit leistet, erhält grundsätzlich mindestens 25 % Lohnzuschlag. Wer in 25 oder mehr Nächten pro Kalenderjahr Nachtarbeit leistet, hat grundsätzlich Anspruch auf 10 % Zeitzuschlag. Die betriebliche Nachtzeit liegt normalerweise zwischen 23:00 und 06:00 Uhr, kann aber mit Zustimmung der Mitarbeitenden um bis zu eine Stunde verschoben werden.
Dieser Artikel erklärt die allgemeinen Regeln nach Schweizer Arbeitsgesetz. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Entscheidend sind immer der konkrete Betrieb, eine allfällige Bewilligung, der anwendbare GAV und der Arbeitsvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
| Situation | Grundregel nach Arbeitsgesetz | Einfaches Beispiel |
|---|---|---|
| Vorübergehende Nachtarbeit | mindestens 25 % Lohnzuschlag | 4 Nachtstunden × CHF 30 Grundlohn = CHF 30 Zuschlag |
| Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit | 10 % Zeitzuschlag | 8 Nachtstunden = 48 Minuten Ausgleichsruhezeit |
| Betriebliche Nachtzeit | normalerweise 23:00–06:00 Uhr | eine Schicht 22:00–02:00 enthält normalerweise 3 Nachtstunden |
| GAV oder Vertrag | kann zusätzliche oder abweichende Leistungen vorsehen | Schichtzulage, höherer Zuschlag oder eigene Zeitfenster prüfen |
Die offizielle Übersicht findest du beim SECO zu Nacht- und Sonntagsarbeit. Auch ch.ch erklärt Nacht- und Sonntagsarbeit in kompakter Form.
Ab wann gilt Nachtarbeit in der Schweiz?
Die gesetzliche Nachtzeit umfasst grundsätzlich sieben Stunden zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Ein Betrieb kann den Beginn und das Ende mit Zustimmung der Arbeitnehmervertretung oder der Mehrheit der betroffenen Mitarbeitenden um bis zu eine Stunde verschieben. Deshalb solltest du nicht nur auf die Uhrzeit schauen, sondern die im Betrieb festgelegte Nachtzeit prüfen.
Bei einer Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr fallen bei der normalen Nachtzeit sieben Stunden zwischen 23:00 und 06:00 Uhr in die Nachtarbeit. Pausen werden nicht automatisch zu bezahlter Arbeitszeit. Für die Berechnung brauchst du deshalb die tatsächlich anrechenbare Nachtarbeitszeit.
Wann gelten 25 Prozent Lohnzuschlag?
Der Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent gilt grundsätzlich für vorübergehende Nachtarbeit. Als vorübergehend gilt Nachtarbeit, wenn eine Person in höchstens 24 Nächten pro Kalenderjahr eingesetzt wird. Wird wider Erwarten die Schwelle von 25 Nächten erreicht, ist ab der 25. Nacht grundsätzlich der Zeitzuschlag geschuldet; für die zuvor geleisteten Nächte bleibt es beim Lohnzuschlag.
Beispiel für den Lohnzuschlag
Eine Person arbeitet vorübergehend vier anrechenbare Nachtstunden mit einem Grundlohn von CHF 30 pro Stunde:
- Grundlohn für vier Stunden: CHF 120
- Lohnzuschlag 25 %: CHF 30
- Summe für diese vier Nachtstunden: CHF 150
Die konkrete Berechnungsbasis kann durch Gesetz, GAV und Vertrag beeinflusst werden. Prüfe deshalb die Lohnart und die geltenden Regelungen, bevor du einen Betrag freigibst.
Wann gelten 10 Prozent Zeitzuschlag?
Wer dauernd oder regelmässig wiederkehrend Nachtarbeit leistet, hat grundsätzlich Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 10 Prozent. Regelmässig wiederkehrend bedeutet im Regelfall 25 oder mehr Nachteinsätze pro Kalenderjahr. Der Ausgleich ist als Freizeit zu gewähren und grundsätzlich innerhalb eines Jahres zu beziehen.
Bei acht anrechenbaren Nachtstunden ergeben 10 Prozent 48 Minuten Ausgleichsruhezeit. Das ist kein 25-prozentiger Zeitzuschlag und normalerweise auch keine frei wählbare Alternative zum Lohnzuschlag. Genau diese Verwechslung führt in Dienstplänen und Lohnvorbereitungen häufig zu Fehlern.
Das SECO beschreibt bestimmte Ausnahmen, in denen der Zeitzuschlag nicht geschuldet ist oder anders umgesetzt werden kann. Dazu gehören eng definierte Fälle, etwa wenn die durchschnittliche betriebliche Schichtdauer einschliesslich Pausen sieben Stunden nicht überschreitet. Solche Ausnahmen solltest du nicht aus einer Kurzbeschreibung ableiten, sondern für deinen Betrieb fachlich prüfen lassen.
Lohn oder Zeit: So triffst du die richtige Zuordnung
- Betriebliche Nachtzeit klären: Gilt 23:00–06:00 Uhr oder wurde das Fenster zulässig verschoben?
- Nachteinsätze pro Person zählen: Nicht nur die aktuelle Lohnperiode, sondern das Kalenderjahr betrachten.
- GAV und Vertrag prüfen: Zusätzliche Schichtzulagen oder speziellere Regeln können hinzukommen.
- Anrechenbare Nachtstunden bestimmen: Arbeitszeit, Pausen und allfällige Pikettregelungen sauber trennen.
- Ausgleich dokumentieren: Lohnzuschlag oder Zeitzuschlag nachvollziehbar ausweisen.
Was Arbeitgeber in Planung und Lohnvorbereitung dokumentieren sollten
| Prüffeld | Was dokumentiert werden sollte | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Nachtzeit | gültiges betriebliches Zeitfenster | pauschal jede Stunde nach 22:00 zählen |
| Häufigkeit | Nachteinsätze je Person und Kalenderjahr | nur den aktuellen Monat betrachten |
| Arbeitszeit | anrechenbare Nachtstunden und Pausen | Schichtdauer mit Arbeitszeit gleichsetzen |
| Rechtsgrundlage | ArG, GAV, Vertrag und Bewilligung | Branchenwerte aus dem Internet übernehmen |
| Ausgleich | Betrag oder Ausgleichsruhezeit | 25 % Lohn und 10 % Zeit verwechseln |
Für die operative Planung hilft ein sauberer Zusammenhang zwischen Schichtplanung, Zeiterfassung und Lohnvorbereitung. job.rocks unterstützt die Einsatzplanung und mobile Zeiterfassung. Die Plattform ersetzt jedoch keine rechtliche Beurteilung und keine Lohnbuchhaltung; Zuschlagsregeln und Exporte müssen passend zum Betrieb konfiguriert und geprüft werden.
Was gilt in Gastro, Pflege, Industrie oder Sicherheitsdiensten?
Das Arbeitsgesetz bildet den allgemeinen Rahmen. Branchen-GAV, kantonale Regelungen, öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse und individuelle Verträge können aber zusätzliche Ansprüche oder andere Berechnungslogiken enthalten. Deshalb sind pauschale Aussagen wie «in der Pflege gelten immer 30 Prozent» oder «im Gastgewerbe werden Zuschläge immer kumuliert» nicht verlässlich.
Prüfe stattdessen:
- Welcher GAV oder welches Personalreglement gilt?
- Ist die Person dem Arbeitsgesetz vollständig unterstellt?
- Wird vorübergehende oder regelmässige Nachtarbeit geleistet?
- Gibt es zusätzliche Schicht-, Sonn- oder Feiertagszulagen?
- Wie werden Zusammentreffen mehrerer Zuschläge behandelt?
FAQ zum Nachtzuschlag Schweiz
Wie hoch ist der Nachtzuschlag in der Schweiz?
Bei vorübergehender Nachtarbeit beträgt der gesetzliche Lohnzuschlag grundsätzlich mindestens 25 Prozent. Bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit gilt grundsätzlich ein Zeitzuschlag von 10 Prozent.
Ab welcher Uhrzeit beginnt Nachtarbeit?
Die Nachtzeit liegt grundsätzlich zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Ein Betrieb kann dieses siebenstündige Fenster mit der erforderlichen Zustimmung um bis zu eine Stunde verschieben.
Kann ich zwischen Geld und Freizeit wählen?
Nicht frei. Ob Lohn- oder Zeitzuschlag gilt, richtet sich vor allem danach, ob die Nachtarbeit vorübergehend oder regelmässig wiederkehrend ist. GAV, Vertrag und gesetzliche Ausnahmen sind zusätzlich zu prüfen.
Gilt der Zuschlag auch bei Teilzeit?
Teilzeit allein schliesst den Anspruch nicht aus. Entscheidend sind die anrechenbare Nachtarbeit, die Häufigkeit der Einsätze und die anwendbaren gesetzlichen oder vertraglichen Regeln.
Was passiert ab der 25. Nacht?
Ab 25 Nächten pro Kalenderjahr liegt im Regelfall regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit vor. Dann ist grundsätzlich ab der 25. Nacht der Zeitzuschlag von 10 Prozent relevant; zuvor korrekt bezahlte Lohnzuschläge werden nicht rückwirkend in Zeit umgewandelt.
Wo kann ich einen konkreten Anspruch klären?
Prüfe zuerst Arbeitsvertrag, GAV, Personalreglement und Lohnabrechnung. Bei Unsicherheit helfen die kantonale Arbeitsinspektion, eine Gewerkschaft oder eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Beratung.
Fazit: Erst Häufigkeit klären, dann korrekt abrechnen
Für den Nachtzuschlag in der Schweiz gilt nicht pauschal «25 Prozent Zeit oder Lohn». Die belastbare Kurzform lautet: vorübergehend grundsätzlich 25 Prozent Lohn, regelmässig grundsätzlich 10 Prozent Zeit. Wer Nachtzeit, Einsatzhäufigkeit, GAV und anrechenbare Stunden sauber dokumentiert, schafft eine verlässliche Grundlage für Dienstplan und Lohnvorbereitung.
Wenn du wechselnde Nacht- und Tageseinsätze koordinierst, kannst du die Abläufe in einer Demo mit deinem eigenen Plan prüfen oder die Preismodelle von job.rocks ansehen.